In Odessa wurde eine Erzieherin wegen der Verletzung eines Kindes im Kindergarten verurteilt.


In Odessa ereignete sich während eines Spaziergangs im Kindergarten eine schwere Verletzung eines Kindes aufgrund der Nachlässigkeit der Erzieherin. Die Frau ließ die Kinder unbeaufsichtigt, und als das Unglück passierte, rief sie keine Hilfe an und informierte weder die Leitung noch die Eltern.
Die Erzieherin überwachte das Kind nicht
Nach den Daten der Voruntersuchung wurde die 60-jährige Erzieherin aus Odessa für schuldig erklärt, ihre dienstlichen Pflichten schwer verletzt zu haben, weshalb das Kind verletzt wurde. Der Vorfall ereignete sich im Kindergarten Nr. 26 in der Bolgarskaja-Straße.
Während des morgendlichen Spaziergangs ließ die Erzieherin die Kinder unbeaufsichtigt, was dazu führte, dass eines der Kinder bei einem Sturz von einer metallenen Konstruktion auf dem Spielplatz verletzt wurde. Das Kind erlitt schwere Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Bruch des Hinterkopfes.
Welche Strafe erwartet die Erzieherin
Vor Gericht gestand die Erzieherin die Schuld ein, entschuldigte sich und bat um eine mildere Strafe. Sie erklärte, dass sie nicht für die Aufsicht verantwortlich war, bedauert die Folgen und ist bereit, die Konsequenzen zu tragen.
Das Gericht entschied, die Frau zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen, bewahrte sie jedoch vor dem Verbüßen der Strafe unter der Bedingung einer einjährigen Bewährungszeit. In dieser Zeit muss sie sich bei der Bewährungsstelle melden und über Änderungen ihrer Wohn- oder Arbeitsstätte informieren.
Wir erinnern daran, dass die Frau zuvor die Vertreter der OCU als Antichristen bezeichnete und dafür bestraft wurde. Auch in der Region Charkiw wurde ein Mann für den Mord an einem Teenager für schuldig befunden.
Infolge der Nachlässigkeit der Erzieherin im Kindergarten von Odessa erlitt das Kind schwere Kopfverletzungen und einen Bruch des Hinterkopfes. Die Frau wurde zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage einer einjährigen Bewährungszeit.
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